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Home Schweiz

Kriminelle Afghanen Ausschaffung: Jans in Erklärungsnot?

Levent von Levent
22. März 2026
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⏱️ Lesezeit: 4 Min.
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📅 Aktualisiert: 22. März 2026
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✅ Geprüft

Die geplante Ausschaffung krimineller Afghanen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in ihr Heimatland steht vor einer Zerreißprobe. Die Zuspitzung des Konflikts zwischen Afghanistan und Pakistan gefährdet die Rückführungen. Dies betrifft vor allem afghanische Staatsbürger, die in der Schweiz straffällig geworden sind und nun abgeschoben werden sollen. Kriminelle Afghanen Ausschaffung steht dabei im Mittelpunkt.

Symbolbild zum Thema Kriminelle Afghanen Ausschaffung
Symbolbild: Kriminelle Afghanen Ausschaffung (Bild: Picsum)
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Wie sicher ist Afghanistan derzeit?
  • Warum will die Schweiz kriminelle Afghanen ausschaffen?
  • Welche Bedenken gibt es gegen die Ausschaffung?
  • Was bedeutet das für Bürger?
  • Wie geht es weiter?

Auf einen Blick

  • SEM will kriminelle Afghanen schnellstmöglich ausschaffen.
  • Konflikt zwischen Afghanistan und Pakistan gefährdet Abschiebungen.
  • Kritiker bemängeln die Sicherheitslage in Afghanistan.
  • Bundesrat will an Abschiebungen festhalten.

Wie sicher ist Afghanistan derzeit?

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiterhin instabil. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 kommt es immer wieder zu Terroranschlägen und Auseinandersetzungen. Hilfsorganisationen warnen vor einer humanitären Katastrophe. Die Frage ist, ob Abschiebungen in ein solches Umfeld verantwortbar sind.

Warum will die Schweiz kriminelle Afghanen ausschaffen?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verfolgt das Ziel, kriminelle Ausländer, darunter auch afghanische Staatsbürger, „so schnell wie möglich“ in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dies diene der Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates, so die Argumentation. Grundlage dafür ist das Ausländer- und Integrationsgesetz. (Lesen Sie auch: Beat Jans gerät in die Bredouille: Schafft…)

📌 Hintergrund

Das Ausländer- und Integrationsgesetz ermöglicht die Ausweisung von Ausländern, die schwere Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausschaffung auch dann möglich ist, wenn die betroffene Person in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist.

Welche Bedenken gibt es gegen die Ausschaffung?

Menschenrechtsorganisationen und auch Politiker äußern Bedenken angesichts der Sicherheitslage in Afghanistan. Sie argumentieren, dass die ausgeschafften Personen dort Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sein könnten. Zudem wird kritisiert, dass die Schweiz mit den Taliban ein Abkommen über Rückführungen geschlossen hat. Wie Blick berichtet, gerät Bundesrat Beat Jans durch die aktuelle Lage zunehmend in die Bredouille.

Wie beurteilen Hilfsorganisationen die Lage?

Hilfsorganisationen wie Amnesty International äußern sich besorgt über die Situation in Afghanistan. Sie fordern einen Stopp der Abschiebungen, solange die Sicherheitslage nicht stabil ist und die Menschenrechte nicht gewährleistet werden können. Die Organisationen verweisen auf Berichte über Folter, willkürliche Verhaftungen und andere Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban. (Lesen Sie auch: Sicherheitspolitik Schweiz: Wandel durch EU und NATO)

Was bedeutet das für Bürger?

Die Debatte um die Ausschaffung krimineller Afghanen berührt grundlegende Fragen des Schweizer Asylrechts und der Sicherheitspolitik. Bürger, die sich Sorgen um die öffentliche Sicherheit machen, befürworten tendenziell eine konsequente Ausschaffung von Straffälligen. Andere wiederum betonen die humanitäre Verantwortung der Schweiz und fordern einen Schutz von gefährdeten Personen, unabhängig von ihrer kriminellen Vergangenheit. Die politische Auseinandersetzung über diese Fragen wird voraussichtlich andauern.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat hält grundsätzlich an der Praxis fest, kriminelle Ausländer auszuschaffen. Er betont jedoch, dass jeder Fall individuell geprüft werde und die Sicherheitslage im Herkunftsland berücksichtigt werde. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Afghanistan und die Beziehungen zu Pakistan entwickeln und welche Auswirkungen dies auf die Ausschaffungspraxis der Schweiz haben wird. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beobachtet die Lage genau und wird seine Entscheide entsprechend anpassen. Informationen zum Ausländer- und Integrationsgesetz finden sich auf der Webseite des Bundes.

⚠️ Wichtig

Die Schweiz hat mit Afghanistan ein Rückübernahmeabkommen. Dieses Abkommen ermöglicht die Rückführung von afghanischen Staatsangehörigen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten oder straffällig geworden sind. Die Umsetzung des Abkommens ist jedoch aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan schwierig. (Lesen Sie auch: Winterthur – FCB: FC gegen FC Basel:…)

Detailansicht: Kriminelle Afghanen Ausschaffung
Symbolbild: Kriminelle Afghanen Ausschaffung (Bild: Picsum)

Die politische Diskussion über die Ausschaffungspraxis wird weitergehen. Verschiedene Parteien und Organisationen haben unterschiedliche Positionen zu diesem Thema. Die einen fordern eine härtere Gangart und eine konsequente Ausschaffung von Straffälligen, die anderen plädieren für eine humanitäre Lösung und den Schutz von gefährdeten Personen. Die Herausforderung besteht darin, einen Weg zu finden, der sowohl den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung als auch den humanitären Verpflichtungen der Schweiz gerecht wird. Weitere Informationen zur aktuellen Asylpolitik der Schweiz bietet das Staatssekretariat für Migration.

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Illustration zu Kriminelle Afghanen Ausschaffung
Symbolbild: Kriminelle Afghanen Ausschaffung (Bild: Picsum)
Tags: Afghanistan AusschaffungBeat JansKonflikt Afghanistan PakistanKriegsgebiet Afghanistankriminelle afghanen ausschaffungKriminelle AusländerMigration SchweizRückführung AfghanenSchweiz AfghanistanStaatssekretariat Migration
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